Gut Vergunst – Struktur, Besitzgeschichte und Baugestalt eines altmärkischen Vorwerks: Das altmärkische Gut Vergunst, gelegen rund 500 Meter entfernt vom Dorf Angern in der Altmark, stellt ein bemerkenswertes Beispiel für die bauliche, wirtschaftliche und dynastische Integration eines mittelgroßen Vorwerks in einen größeren Gutsverband im 18. Jahrhundert dar. Die erhaltenen Karten, Verwaltungsakten und Inventare erlauben eine dichte Rekonstruktion seiner Besitzverhältnisse, Baugestalt und Nutzung.
Gut Vergunst, späterer Bestandteil des Ritterguts Angern, trat in den frühen Neuzeitquellen als wirtschaftlich genutzter Vorwerkskomplex in Erscheinung. Doch seine ursprüngliche Anlageform und seine Lage deuten auf eine wesentlich ältere, hochmittelalterliche Funktion hin. Die baulichen Strukturen, die Topographie und die Besitzgeschichte lassen erkennen, dass Vergunst im Mittelalter weit mehr als ein Wirtschaftshof war: Es war ein befestigter Sitz mit eigenem symbolischen und funktionalen Anspruch innerhalb des niederadligen Besitzsystems der Altmark.
Im 14. Jahrhundert teilte sich in der Altmark die Familie von der Schulenburg in zwei Linien. Dietrich II. (1304–1340) begründete die Schwarze Linie, sein jüngerer Bruder Bernhard I († nach 1340) die Weiße Linie. Beide Linien teilten sich im Laufe der Jahrhunderte weiter auf und werden genealogisch nach „Ästen“, „Zweigen“ und „Häusern“ sortiert. Die Brüder Busso I, Matthias und Bernhard von der Schulenburg waren als Söhne von Fritz I von der Schulenburg (1350-1415) Vertreter der weißen Linie. Sie wurden im Jahre 1448 durch Lehnbrief des Erzbischofs Friedrich von Magdeburg mit der Herrschaft Angern zu rechten männlichen Lehen beliehen.
Nach der Belehnung mit Angern im Jahr 1448 setzte sich im dort ansässigen Familienzweig die Erbfolge über mehrere Generationen des sogenannten älteren Zweigs der weißen Linie der Familie von der Schulenburg fort. Busso I. von der Schulenburg († 1477), einer der drei Stammväter, war der ursprüngliche Erwerber von Angern-Vergunst als Lehen des Erzstifts Magdeburg. Sein Sohn Busso II. († nach 1508), aus der zweiten Ehe mit Elisabeth von Alvensleben, führte den Besitz weiter und vererbte ihn an Hans VII., der das Gut Vergunst in seinem Drittel der Angerner Linie integrierte. Dessen Söhne – darunter Busso VI. und Fritz IX. – übernahmen im 16. Jahrhundert jeweils Teilanteile an Angern-Vergunst. Die Besitzstruktur wurde dabei zunehmend zersplittert.
Busso VI. avancierte zum zentralen Vertreter des Zweigs und hielt bis zu seinem Tod im Jahr 1601 die Mehrheit am Gut. Gemeinsam mit seinem Sohn Hans XII. von der Schulenburg († 1625) repräsentierte er die letzte konsolidierte Generation des älteren Angerner Zweigs. Bereits unter Busso VI. geriet das Gut jedoch in eine existenzbedrohende wirtschaftliche Schieflage: Ein Konkursverfahren führte zur Verpfändung von fünf Achteln des Gutes an Gläubiger. Erst seinem Sohn Hans XII. gelang im Jahr 1605 im Rahmen eines Vergleichs mit Zustimmung des Magdeburger Domkapitels der Rückkauf dieser Anteile. Der Besitz wurde damit formal wieder in Familienhand gebracht.
August Ernst von der Schulenburg war zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges Mitbesitzer des Guts Vergunst und hielt insbesondere Anteile am sogenannten „Alt Hansens Teil“. Während der Auseinandersetzungen des 30-jährigen Kriegs erlitt das Gut schwerwiegende Schäden: Im Jahr 1626 wurde der Hof durch Truppen Wallensteins vollständig niedergebrannt, was nicht nur die bauliche Substanz zerstörte, sondern auch den wirtschaftlichen Betrieb dauerhaft lähmte. August Ernst konnte den Wiederaufbau mit eigenen Mitteln offenbar nicht leisten; hinzu kamen steigende Schulden, ausbleibende Erträge und eine allgemeine Desorganisation der Verwaltung. Der Verlust zentraler Produktions- und Lagergebäude sowie von Vieh und Vorräten machte Vergunst für Jahrzehnte zum Sanierungsfall. Der „Alt Hansens Teil“ wurde seither vor allem als verfallenes, überschuldetes Restgut wahrgenommen.
Da Hans XII. keine überlebenden männlichen Nachkommen hinterließ, kam es in der Folge zu einem langwierigen Erbschaftsstreit, bei dem insbesondere die Abgrenzung zwischen Lehens- und Allodialgütern umstritten war. Die drei Töchter des Verstorbenen Hans XII machten Anspruch auf das väterliche Erbe geltend, während das Lehnrecht die Übergabe an einen männlichen Verwandten, Kaspar Ernst von der Schulenburg, Sohn von Fritz IX., vorsah. Erst 1667 wurde ein Vergleich erzielt, der offenbar eine finanzielle Kompensation der weiblichen Erben beinhaltete und Kaspar Ernst als Lehnsträger bestätigte.
Das Aussterben dieser Linie im Mannesstamm markierte nicht nur den Verlust eines angestammten Besitzträgers, sondern bedeutete auch einen tiefen Einschnitt in die genealogische und wirtschaftliche Kontinuität der schulenburgischen Gutsverwaltung in Angern.
Zersplitterung und Zerstörung im 17. Jahrhundert
Im Laufe der Jahrhunderte wurde das Gut mehrfach unter verschiedenen Linien der Familie geteilt und wieder zusammengelegt.
Die strukturelle Fragmentierung des Guts Vergunst manifestierte sich im späten 17. Jahrhundert in der parallelen Existenz mehrerer Teilbesitzungen. Neben dem sogenannten „Alt Hansens Teil“, der auf Hans XII. von der Schulenburg zurückging, bestand ein weiterer Anteil, der in den Quellen als „magdeburgischer Teil“ bezeichnet wird. Dieser befand sich im Besitz von Werner XX. von der Schulenburg († 1654). Werner XX. war Sohn von Anton II (1535-1593) (Anton II war Sohn von Christoph II, dieser war Sohn von Busso II) und besaß den sogenannten „magdeburgischen Anteil“ von Gut Vergunst. Als Landrat der Altmark hatte er eine bedeutende politische Stellung im brandenburgischen Regionaladel inne. In Beetzendorf ließ er den später nach ihm benannten „Werners Hof“ errichten, der als eigenständiger Besitz innerhalb des schulenburgischen Gesamtbesitzes geführt wurde. Die letzten Jahre seines Lebens waren von wirtschaftlicher Belastung und kriegsbedingten Verlusten geprägt: 1626 wurde sein Gut Vergunst von Wallensteins Truppen niedergebrannt, Vieh und Vorräte wurden geplündert, die zugehörige Kapelle zerstört. Besonders einschneidend war der Tod seiner beiden Söhne, die im Jahr 1641 im Dreißigjährigen Krieg fielen. Damit verlor Werner XX. nicht nur seine direkte männliche Erbfolge, sondern auch die letzte Hoffnung auf eine dynastische Konsolidierung seines stark geschwächten Besitzes. Als er 1654 verstarb, hinterließ er lediglich zwei Töchter, die später einen Altar für die Kirche in Angern stifteten, um das familiäre Andenken zu wahren. Da das Lehnrecht eine weibliche Erbfolge ausschloss, drohte der Besitz endgültig verloren zu gehen. Die Schulenburgschen Verwandten verhinderten jedoch einen Konkurs und einigten sich in langwierigen Vergleichen 1662 und 1665 mit den Töchtern, die offenbar zu den Hauptgläubigern zählten. Mit dem Tod von Werner XX. und dem Aussterben weiterer Linien im Mannesstamm vereinigte sich der Besitz des älteren Angerner Zweigs formal in der Person von Kaspar Ernst von der Schulenburg, der jedoch nur noch eingeschränkt über die wirtschaftliche Substanz verfügte, da ein Großteil des Guts faktisch bereits überschuldet oder verpfändet war.
Während des Schwedisch-Brandenburgischen Krieges (1674–1679), in dem sich brandenburgische Truppen unter dem Großen Kurfürsten Friedrich Wilhelm mit schwedischen und vereinzelt auch dänischen Kräften Auseinandersetzungen lieferten, kam es im Jahr 1675 zu einem weiteren dramatischen Einschnitt: Gut Vergunst wurde vollständig niedergebrannt und geplündert. Der Übergriff erfolgte offenbar im Umfeld der zeitgleichen kurzzeitigen Besetzung von Rogätz durch dänische Truppen, die jedoch rasch zurückweichen mussten. Die Zerstörung von Vergunst scheint im Nachgang dieser Operation erfolgt zu sein – möglicherweise als Vergeltungsmaßnahme, Requirierung oder gezielte Strafaktion gegen landtagsfähigen Adel, der sich offen auf Seiten Brandenburgs gestellt hatte.
Konsolidierung unter Achaz Friedrich von der Schulenburg
Dem einzig übrig gebliebenen Erben der älteren Linie des weißen Stammes, Friedrich Achatz, galang es schließlich, die Verhältnisse zu ordnen. Zusammen mit Burchard Jacob von der Schulenburg erklärte er zunächst die Absicht, den Besitz den Gläubigern zu überlassen. Die Familie griff jedoch ein, erreichte einen Vergleich mit den Gläubigern und stellte damit die Einheit des Guts her. Unter der Verwaltung von Achaz Friedrich wurde Vergunst erstmals seit über einem Jahrhundert wieder vollständig bewirtschaftet. In diesem Zuge ging der Besitz in die Hand von Adolf Friedrich Reichsgraf von der Schulenburg über. Zwar ist der genaue Zeitpunkt der Übernahme nicht archivalisch belegt, doch spricht vieles für eine Konsolidierung nach 1714, als Adolf Friedrich das Gut vollständig kontrollierte. Der Kaufvertrag von 1738 verweist auf eine innerfamiliäre Übertragung:
„wie Herr Verkäufer selbige von dero Herrn Vater und Vorfahren ererbet, solche in brüderlicher Teilung ihm zugefallen und zeithero eigentümlich besessen, genutzet und gebrauchet hat“ (Gutsarchiv Angern, REP H Angern Nr. 26)
Diese Formulierung macht deutlich, dass der Besitz nicht durch externen Kauf, sondern durch Erbfolge und Teilung innerhalb des Familienverbands auf Adolf Friedrich überging. Damit wurde Vergunst vorübergehend in den Gesamtbesitz der Hauptlinie von Angern integriert, bevor es 1738 an Christoph Daniel von der Schulenburg verkauft wurde.
Wirtschaftsstruktur vor dem Verkauf 1738
Die wirtschaftlichen Strukturen vor 1738 sind durch ein Dienstbuch von 1674 gut dokumentiert. Demnach gehörten zum Gut dienstpflichtige Kossatenhöfe in Angern und Wenddorf, daneben freie Bauern und Halbspänner. Die Kossaten hatten regelmäßige Hand- und Spanndienste zu leisten, wurden während der Roggenernte verpflegt und erhielten zum Teil auch Bierkontingente. Das Gut verfügte über eigene Gespanne, beschäftigte Tagelöhner und unterhielt ein ausgeprägtes Stall- und Scheunenwesen. Eine 1677 errichtete neue Scheune zeugt von erheblichem Bauaufwand unter Nutzung regionaler Ressourcen (Eichen aus dem Ramstedter Forst).
Um 1725 wurde eine systematische Erhebung aller Untertanen durchgeführt, aus der sich eine komplexe Sozialstruktur aus Halbspännern, Kossaten, Freien und Neuansiedlern rekonstruieren lässt. Die Anzahl der Höfe und Dienstverhältnisse zeigt, dass Gut Vergunst keine rein herrschaftliche Residenz war, sondern ein produktives Zentrum landwirtschaftlicher Nutzung mit eigenständiger Organisation.
Gut Vergunst im 18. Jahrhundert
Anfang des 18. Jahrhunderts befand sich Vergunst noch immer im Besitz eines Beetzendorfer Schulenburg-Zweigs, namentlich des Generalmajors Adolph Friedrich Freiherr von der Schulenburg, seit 1728 Graf von der Schulenburg. Nach mehrjährigen Verhandlungen und unter Mitwirkung des Oberamtmann Croon wurde das Gut 1738 für rund 50.000 Taler an Christoph Daniel von der Schulenburg verkauft. Die Korrespondenz Croons (Gutsarchiv Angern Rep. H 336) belegt detailliert die Abläufe der Pachtübergabe, der juristischen Abwicklung (Mitbelehnung, Gesamtbeleihung) sowie die damit verbundene Neuordnung der Pächterverhältnisse. Bereits 1737 begannen Vorverhandlungen, die 1738 zur Vertragsunterzeichnung und Besitzergreifung führten. Der Kauf wurde teils mit Geldern aus dem Ausland finanziert, darunter Transfers aus Turin, die über venezianische und Leipziger Bankiers geleitet wurden.
Zusammenführung mit Schlossgut Angern 1738
Nach dem Kauf durch Christoph Daniel von der Schulenburg im Jahr 1738 wurden das Schlossgut und Gut Vergunst organisatorisch zusammengeführt. Der gesamte landwirtschaftliche Betrieb wurde von Schloss Angern auf die besser ausgestattete Vergunst verlagert, was mit einer strukturellen Zentralisierung der Gutswirtschaft einherging. Die bis dahin eigenständigen Gebäude, Felder und Rechte wurden durch diesen Schritt zu einem wirtschaftlich geschlossenen Betrieb vereinigt, dessen Kontinuität in den folgenden Jahrzehnten maßgeblich durch den neuen Eigentümer geprägt wurde.
Nach dem Ankauf wurde Vergunst dem Pächter Heinrichs übergeben, der bereits das Rittergut Angern bewirtschaftete. Die Pacht wurde auf 3.650 Taler festgesetzt, zusätzlich zu Vorstandsgeldern. In der Folgezeit wurden Flächen vermessen, Pachtanschläge neu kalkuliert, Fischereien, Wiesen, Teiche und Holznutzungen wirtschaftlich integriert. Vergunst diente fortan als funktionale Erweiterung des Gutsbetriebs von Angern und verlor mit der Zeit seine Stellung als eigenständiger Adelssitz.
Verwalterhaus des Ritterguts Angern-Vergunst, Foto 20. Jahrhundert
Besitzverhältnisse und Zuordnung zur Familie von der Schulenburg: Die architektonische Gestalt von Vergunst lässt sich auf Basis eines kartografischen Plans von 1740 aus dem Landeshauptarchiv Magdeburg erschließen. Dort ist das zentrale Gebäude – mit „I“ bezeichnet – von einem vollständig umlaufenden Wasserzug eingefasst, der nur über einen schmalen Zugang im Norden zu betreten war. Diese Insellage ist nicht nur ein landschaftliches, sondern vor allem ein sozialräumliches Ordnungsmerkmal, das typologisch der spätmittelalterlichen Wasserburg oder dem befestigten Rittersitz entspricht. In der Altmark – einem Raum dichter Grundherrschaften – war die Kombination aus zentralem Herrenhaus, Wassergraben und separatem Wirtschaftshof ein geläufiges Modell adliger Präsenz zwischen dem 14. und frühen 17. Jahrhundert.
Funktion im Kontext der Burg Angern: Trotz der räumlichen Nähe von Gut Vergunst zur Burg Angern lässt sich keine ursprüngliche funktionale Einheit beider Anlagen nachweisen. Vielmehr spricht die Quellenlage eindeutig für ein historisch gewachsenes Nebeneinander zweier getrennter Besitzkomplexe, die verschiedenen Linien der Familie von der Schulenburg zugeordnet waren. Während die Burg Angern samt Rittergut traditionell im Besitz der sogenannten weißen Linie (abstammend von Busso von der Schulenburg) verblieb, befand sich Vergunst über Jahrhunderte hinweg im Eigentum der schwarzen Linie (Beetzendorfer Linie), die auf Bernhard von der Schulenburg zurückging. Die Entstehung dieser Konstellation beruht nicht auf bewusster dynastischer Planung innerhalb des Dorfes Angern, sondern vielmehr auf den weit verbreiteten Folgen spätmittelalterlicher Realteilung, durch die sich selbst innerhalb einzelner Ortschaften verschiedene Familienzweige mit eigenen Höfen und Gerichtsbarkeiten etablieren konnten. Die Anlage von Vergunst war demnach kein Neben- oder Zweitsitz der Angerner Hauptlinie, sondern ein eigenständiger Rittersitz mit eigener Verwaltung, Gerichtsbarkeit und symbolischer Architektur. Erst der gezielte Kauf des Guts durch Christoph Daniel von der Schulenburg im Jahr 1738 führte zu einer Vereinigung der beiden ehemals getrennten Linienbesitze in Angern. Die damit vollzogene Konsolidierung war weniger genealogisch als vielmehr strategisch motiviert: Sie diente der Wiederherstellung eines zusammenhängenden Territoriums, das sich bis dahin in konkurrierenden Händen innerhalb derselben Familie befunden hatte.
Fazit
Gut Vergunst war im Mittelalter mehr als ein Gutsstandort im modernen Sinne. Es handelte sich um einen befestigten, eigenständigen Rittersitz innerhalb der weitverzweigten Besitzstruktur der Familie von der Schulenburg. Die symbolische Architekturform des wasserumwehrten Hofs, die familiäre Zugehörigkeit zur Beetzendorfer Linie und die strategische Lage in der Nähe der Burg Angern machen deutlich, dass Vergunst Teil einer mehrschichtigen, herrschaftlichen Raumordnung war. Als solches steht es exemplarisch für die territorialen Mechanismen des niederadligen Adels in der Altmark zwischen Selbstbehauptung, Verzweigung und Raumsicherung.
Quellen
- Landesarchiv Sachsen-Anhalt, Abt. Magdeburg:
- Gutsarchiv Angern, Rep. H 336: Croon-Korrespondenz (1737–1739).
- Rep. H 409, Bl. 25–28: Kasseneinträge mit Turin-Zahlungen (1736–1737).
- Rep. H 76: Inventarverzeichnis Schloss Angern (1752).
- Katasterplan von Angern, „Plan … der Schulenburgischen Ritter-Sitzen und Dorff Angern“, 1740.
- Danneil, Johann Friedrich: Das Geschlecht der von der Schulenburg. Bd. I–II. Salzwedel 1847.
- Leuschner, Eckhard: Niederadelige Wasserburgen der Altmark. In: Burgenforschung aus Sachsen-Anhalt, Bd. 2. Halle 2003.
- Huth, Christoph: Adelige Wohnkultur des 18. Jahrhunderts in Sachsen-Anhalt. In: Burgen und Schlösser in Sachsen-Anhalt, H. 2 (2009).